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Photovoltaik Förderung und Steuer: das sollten Sie wissen

Welche Vorteile gibt es beim Kauf einer PV-Anlage? Wir erklären Nullsteuersatz, Vergütung und Fördermöglichkeiten, mit Datum und Hinweis auf Ihre Steuerberatung.

Nullsteuersatz: keine Umsatzsteuer auf viele Anlagen

Für Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen gilt nach § 12 Abs. 3 UStG der Steuersatz von 0 Prozent, wenn die Anlage auf oder in der Nähe von Wohnungen, Wohn- oder bestimmten öffentlichen Gebäuden installiert wird und die Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister höchstens 30 kWp beträgt.

Der Nullsteuersatz betrifft auch Stromspeicher, wenn sie mit der Anlage geliefert werden. Er ist gesetzlich dauerhaft vorgesehen. Wir stellen Ihnen die Rechnung entsprechend aus, die Beurteilung Ihres Einzelfalls obliegt Ihrer Steuerberatung.

Stand: 08.11.2026. Angaben ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie Ihren Einzelfall mit Fachleuten.

Einspeisevergütung als laufende Förderung

Die wichtigste staatliche Unterstützung ist die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Sie wird für 20 Jahre gezahlt. Aktuelle Sätze und der Ausblick auf das EEG 2027 stehen auf der Seite Einspeisevergütung.

Kredite und regionale Programme

Neben der Vergütung gibt es Finanzierungsangebote, etwa Förderkredite der KfW oder regionale Programme von Land und Kommune. Ob und welche aktuell offen sind, ändert sich häufig.

Wir nennen Ihnen vor Angebotserstellung die uns bekannten Möglichkeiten, prüfen Sie aber bitte immer die aktuellen Bedingungen beim jeweiligen Träger. Wichtig: Förderanträge müssen häufig vor Beauftragung gestellt werden.

Stand: 08.11.2026. Angaben ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie Ihren Einzelfall mit Fachleuten.

Was Sie selbst beachten müssen

Anlagen müssen im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber angemeldet werden. Bei steuerlichen Fragen zur Einkommensteuer oder Gewerbe wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.

Die Anmeldungen übernehmen wir für Sie, siehe Photovoltaikanlage.

Förderprogramme: so gehen Sie vor

Förderprogramme für Photovoltaik und Speicher wechseln. Prüfen Sie vor dem Kauf, welche Programme bei Bund, Land und Kommune derzeit gelten, und stellen Sie Anträge, bevor Sie den Auftrag erteilen. Ein bereits begonnenes Vorhaben ist oft nicht mehr förderfähig.

Fragen Sie bei Ihrer Kommune und beim Netzbetreiber nach regionalen Angeboten. Lassen Sie sich Angebote so ausstellen, dass sie die Förderbedingungen erfüllen. Wir unterstützen Sie bei den technischen Nachweisen, den Antrag selbst stellen Sie in der Regel selbst.

Steuerliche Behandlung: was Sie wissen sollten

Für Anlagen bis 30 kWp gilt unter bestimmten Voraussetzungen der Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer, und Einnahmen können einkommensteuerlich begünstigt sein. Die Details hängen von Ihrem Einzelfall ab. Klären Sie sie mit Ihrer Steuerberatung.

Wir sind keine Steuerberater und geben hier nur eine allgemeine Orientierung. Aufbewahrungspflichten, Anmeldung beim Finanzamt und die Frage der Kleinunternehmerregelung sollten Sie vor der Inbetriebnahme klären. Hilfreiche Hinweise zu Kosten finden Sie bei Photovoltaik-Kosten.

Fragen zu Förderung und Steuer

Gilt der Nullsteuersatz auch für Nachrüstung?

Für Speicher, die mit oder nachträglich an eine begünstigte Anlage geliefert werden, kann er gelten. Die Details prüfen wir im Einzelfall und empfehlen eine Rückfrage bei Ihrer Steuerberatung.

Gibt es noch einen Zuschuss vom Staat?

Einen allgemeinen Zuschuss auf PV-Anlagen gibt es bundesweit nicht in der früheren Form. Programme einzelner Länder und Kommunen können variieren, wir prüfen das vor dem Angebot.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Vorhaben?

Wir beraten Sie persönlich, kostenlos und unverbindlich. Hinterlassen Sie Ihre Nummer, wir rufen Sie zurück.